Vollständige Schritte zur Einrichtung eines Wholly Foreign-Owned Enterprise (WFOE) von der Planung bis zum Erfolg
Sehr geehrte Investoren und Unternehmer, die den chinesischen Markt im Visier haben, herzlich willkommen. Mein Name ist Liu, und ich blicke auf über 14 Jahre praktische Erfahrung in der Registrierungsabwicklung und 12 Jahre in der Beratung ausländischer Unternehmen bei Jiaxi Steuerberatung zurück. Immer wieder erlebe ich, wie vielversprechende Geschäftsideen an der komplexen Bürokratie scheitern – nicht weil die Idee schlecht war, sondern weil der Weg zur eigenen Rechtspersönlichkeit in China unübersichtlich erscheint. Die Gründung einer Wholly Foreign-Owned Enterprise (WFOE) ist nach wie vor der Königspfad für ausländische Investoren, die vollständige Kontrolle über ihr Unternehmen in China wünschen. Dieser Artikel soll Ihnen keine trockene Checkliste liefern, sondern einen lebendigen, praxisnahen Fahrplan von der ersten Vision bis zum operativen Geschäft. Wir tauchen ein in die kritischen Phasen, die über Erfolg und Misserfolg entscheiden, und ich teile dabei auch einige meiner persönlichen Erfahrungen aus der täglichen Arbeit mit mutigen Gründern wie Ihnen. Lassen Sie uns gemeinsam die Schritte durchgehen, die Ihr China-Engagement auf ein solides rechtliches und operatives Fundament stellen.
Die strategische Vorplanung und Marktanalyse
Bevor auch nur der erste Antrag gestellt wird, liegt der wahrscheinlich wichtigste Schritt: die strategische Vorplanung. Viele Investoren unterschätzen, dass die WFOE-Gründung kein Selbstzweck ist, sondern ein Instrument zur Markterschließung. Daher muss die Geschäftsidee auf den Prüfstand: Ist das geplante Geschäft überhaupt für eine WFOE zulässig? China unterteilt Branchen in "ermutigte", "erlaubte", "beschränkte" und "verbotene" Kategorien für ausländische Investitionen. Ein Projekt im Bereich erneuerbare Energien ("ermutigt") wird deutlich schneller genehmigt als eines in einem sensiblen Bereich. Hier kommt es auf eine präzise Geschäftsbereichsdefinition (Business Scope) an, die einerseits genug Spielraum für zukünftiges Wachstum lässt, andererseits aber nicht zu vage formuliert ist, um Beanstandungen zu vermeiden. Ich erinnere mich an einen deutschen Maschinenbauer, der ursprünglich "Import und Export aller Arten von Gütern" eintragen lassen wollte. Das hätte die Behörden stutzig gemacht. Gemeinsam haben wir es auf "Entwicklung, Produktion und Vertrieb von spezialisierten Präzisionsantriebskomponenten für die Automatisierungsindustrie" präzisiert – genehmigt ohne Rückfragen.
Parallel zur inhaltlichen Planung muss die finanzielle Machbarkeit stehen. Das bedeutet nicht nur die Mindestkapitalanforderungen im Blick zu haben, die heute oft de facto durch die Bank- und Behördenpraxis bestimmt werden, sondern einen soliden Business Plan zu erstellen. Die Behörden, insbesondere die Kommission für Handel und Industrie (AIC, heute SAMR), prüfen zunehmend die Plausibilität der Finanzplanung. Woher kommt das Kapital? Wie werden in den ersten Jahren Verluste gedeckt? Wie viele Arbeitsplätze sollen geschaffen werden? Ein durchdachter Plan ist hier Ihr bester Verbündeter. Oft rate ich dazu, konservativ zu planen und Puffer einzuberechnen, denn unvorhergesehene Kosten – etwa für zusätzliche Umweltgutachten oder Lizenzgebühren – können schnell auftauchen.
Die Kunst der Namensgebung und Vorprüfung
Der Unternehmensname ist mehr als nur eine Marke; er ist der erste offizielle Akt und unterliegt strikten Regeln. Das Verfahren der "Name Reservation" ist ein formaler Schritt, der oft unterschätzt wird. Das Schema ist meist: Regionsbezeichnung + eigentlicher Firmenname + Industriezweig + Organisationsform. Der Knackpunkt liegt im eigentlichen Firmennamen. Er darf nicht bereits vergeben sein, nicht irreführend sein und sollte idealerweise auch im Englischen und Chinesischen gut funktionieren. Ein häufiger Fehler ist die direkte, oft holprige Übersetzung eines ausländischen Namens ins Chinesische. Besser ist es, einen phonetisch ähnlichen Namen mit positiver Bedeutung zu wählen oder einen ganz neuen, marktfähigen chinesischen Namen zu entwickeln. Wir hatten einmal einen Schweizer Kunden aus der Lebensmittelbranche. Sein Familienname war "Meyer". Statt einer bedeutungslosen Transliteration schlugen wir den Namen "Mei Le" (美乐) vor, was so viel wie "schön und fröhlich" bedeutet – perfekt für das Lebensmittelgeschäft und bei den Behörden sofort durchgewunken.
Die Vorprüfung erfolgt online beim Staatlichen Amt für Marktregulierung (SAMR). Hier zeigt sich die Erfahrung: Man sollte immer mehrere Varianten (Hauptwunsch und Alternativen) einreichen, da der gewünschte Name oft schon belegt ist. Die Genehmigung ist für einen begrenzten Zeitraum gültig, in dem die weiteren Schritte erfolgen müssen. Mein Tipp aus der Praxis: Starten Sie diesen Schritt frühzeitig und sehen Sie ihn nicht als Formalie, sondern als erste kritische Hürde. Ein gut gewählter Name erleichtert nicht nur die Registrierung, sondern auch das spätere Marketing und die Positionierung am chinesischen Markt immens.
Die Zusammenstellung der Antragsunterlagen
Dies ist das Herzstück des gesamten Prozesses und der Punkt, an dem sich professionelle Beratung am meisten auszahlt. Das Antragspaket ist umfangreich und muss perfekt aufeinander abgestimmt sein. Zu den Kernunterlagen gehören der offizielle Antrag, der Gesellschaftsvertrag (Articles of Association), die Liste der Direktoren und leitenden Angestellten, die Dokumente zur Kapitalisierung sowie die Bescheinigungen über die Rechtmäßigkeit der ausländischen Investoren. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Gesellschaftsvertrag. Während er im Westen oft ein Standarddokument ist, wird er in China Zeile für Zeile von den Behörden geprüft. Er muss nicht nur die gesetzlichen Vorgaben exakt widerspiegeln, sondern auch potenzielle künftige Konflikte regeln – etwa Kapitalerhöhungen, Gewinnverteilung oder die Übertragung von Anteilen.
Ein kritischer Punkt, der immer wieder für Verzögerungen sorgt, ist die Legalisation und notarielle Beglaubigung (Notarization & Apostille) der Ausweisdokumente der ausländischen Gesellschafter. Die Passkopie des ausländischen Investors muss vom heimischen Notar beglaubigt, dann vom Außenministerium (oder einer gleichwertigen Behörde) überbeglaubigt und schließlich von der chinesischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland legalisiert werden. Dieser Prozess kann Wochen dauern und ist absolut unabdingbar. Fehlt ein Stempel oder ist eine Übersetzung nicht von einem in China zugelassenen Übersetzungsbüro angefertigt, wird das gesamte Paket zurückgewiesen. Hier gilt: Lieber doppelt prüfen und Zeit einplanen, als später in Zeitnot zu geraten.
Der Weg durch die behördlichen Instanzen
Mit einem kompletten Antragspaket beginnt der eigentliche Genehmigungsmarathon. Früher war dies ein echter Parcours mit vielen Stationen. Durch Reformen wurde der Prozess zwar gestrafft, dennoch sind mehrere Schlüsselbehörden involviert. Zunächst prüft das zuständige Amt für Handel und Industrie (bzw. das SAMR) die Unterlagen auf formale und inhaltliche Richtigkeit und erteilt die vorläufige Geschäftsgenehmigung. Anschließend muss bei der Abteilung für Außenhandel und Wirtschaftliche Zusammenarbeit (MOFCOM) oder deren lokalen Büros die Genehmigung für die Gründung eines ausländisch investierten Unternehmens eingeholt werden – dieser Schritt ist besonders für "beschränkte" Branchen kritisch.
Parallel oder im Anschluss müssen weitere Registrierungen erfolgen: bei der Steuerbehörde, der Statistikbehörde, der Devisenkontrollbehörde (SAFE) für die Kapitalkonten und schließlich beim Personalbüro für die Sozialversicherungsregistrierung der zukünftigen Mitarbeiter. Jede Behörde hat ihre eigenen Formulare und Anforderungen. Eine meiner lebhaftesten Erinnerungen ist die Gründung einer WFOE für ein europäisches Beratungsunternehmen. Alles lief glatt, bis bei der Steuerbehörde plötzlich Fragen zum Geschäftsmodell und zur Umsatzsteuerbehandlung aufkamen. Dank guter Vorbereitung und persönlicher Vor-Ort-Gespräche konnten wir die Bedenken ausräumen, aber es zeigt: Auch bei scheinbar standardisierten Prozessen bleibt Raum für individuelle Prüfung. Ein erfahrener Berater kennt nicht nur die Wege, sondern auch die Mentalität der Prüfer in den verschiedenen Ämtern.
Die Kapitalisierung und Kontoeinrichtung
Nach Erhalt des vorläufigen Geschäftszertifikats muss das versprochene Stammkapital eingebracht werden. Dies geschieht schrittweise (je nach Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag) auf ein spezielles Kapitalkonto (Capital Contribution Account), das bei einer chinesischen Bank eröffnet wird. Die Bank benötigt dazu die Gründungsdokumente und wird die Einzahlung von der Devisenkontrollbehörde (SAFE) genehmigen lassen. Dieser Schritt ist de facto die finanzielle Geburt des Unternehmens. Sobald das Kapital (oder der erste Teil) eingezahlt ist, muss ein zertifizierter Wirtschaftsprüfer eine Kapitalüberprüfung (Capital Verification Report) durchführen. Dieser Report ist der Beweis für die Behörden, dass das Geld tatsächlich da ist.
Erst mit diesem Prüfbericht in der Hand kann die endgültige Geschäftslizenz beantragt werden. Nun folgt die Eröffnung der operativen Konten, das Basiskonto (Basic Account) für den täglichen Zahlungsverkehr in RMB und gegebenenfalls Devisenkonten. Die Wahl der Bank ist strategisch; große internationale Banken mit China-Präsenz bieten oft besseren Service für Ausländer, während lokale Banken möglicherweise engere Beziehungen zu lokalen Behörden haben. Ein Punkt, den viele vergessen: Sobald das Unternehmen operativ ist, müssen die laufenden Transaktionen strikt den bei der Devisenkontrollbehörde registrierten Geschäftszwecken entsprechen. Abhebungen oder Überweisungen für nicht registrierte Zwecke können blockiert werden – hier ist eine saubere Buchhaltung von Tag eins an essentiell.
Der operative Start und laufende Compliance
Die Geschäftslizenz in der Hand zu halten, fühlt sich wie der Zielstrich an – ist es aber nicht. Es ist der Startschuss für die operative Phase und die permanente Compliance-Pflicht. Zunächst müssen innerhalb von 30 Tagen nach Lizenzierung Stempel (Company Chops) angefertigt werden: der Firmenstempel, der Finanzstempel, der Vertragsstempel und der Stempel des gesetzlichen Vertreters. Diese Stempel sind in China rechtsverbindlicher als eine Unterschrift und müssen sicher verwahrt werden. Unmittelbar danach muss die Steuerregistrierung finalisiert werden, inklusive der Bestimmung des Steuerstatus und der Beantragung von Rechnungsblöcken (Fapiao). Die erste Steuererklärung ist fällig, auch wenn noch kein Umsatz erzielt wurde – oft eine Nullmeldung, aber eine verbindliche.
Die laufenden Pflichten sind umfangreich: monatliche oder quartalsweise Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer), Jahresabschlussprüfungen, Meldungen an die Statistikbehörde, Verlängerung von Arbeitserlaubnissen und die jährliche Überprüfung der Geschäftslizenz (heute weitgehend durch eine kombinierte Meldung ersetzt, aber nicht weniger wichtig). Viele WFOEs scheitern nach der erfolgreichen Gründung an diesem "täglichen Kleinkram". Meine Empfehlung ist klar: Bauen Sie entweder von Anfang an ein kompetentes lokales Finanz- und Personalteam auf oder lagern Sie diese Aufgaben an einen verlässlichen Partner wie eine Steuerberatungsgesellschaft aus. Compliance in China ist kein einmaliges Projekt, sondern ein Dauerzustand. Ein Fehler hier kann zu hohen Strafen, sogar zum Entzug der Lizenz führen.
Personalrekrutierung und Visumsfragen
Ein Unternehmen lebt von seinen Menschen. Die Rekrutierung des ersten lokalen Mitarbeiters und die Beschäftigung ausländischer Führungskräfte sind zwei Seiten derselben Medaille. Für lokale Mitarbeiter muss die WFOE sofort nach Registrierung ein Sozialversicherungskonto und ein Wohnungsfondskonto eröffnen. Die Beiträge sind gesetzlich vorgeschrieben und ein signifikanter Kostenfaktor. Der Arbeitsvertrag muss den chinesischen Gesetzen entsprechen, die Arbeitnehmer stark schützen. Für ausländische Mitarbeiter, einschließlich des gesetzlichen Vertreters, ist das Verfahren komplexer. Zuerst muss eine Arbeitserlaubnis (Work Permit) bei den lokalen Personalressourcen- und Sozialversicherungsbehörden beantragt werden. Grundlage ist ein anerkannter akademischer Abschluss und mindestens zwei Jahre relevante Berufserfahrung.
Mit der Arbeitserlaubnis in der Hand kann dann bei der chinesischen Botschaft im Heimatland das Arbeitsvisum (Z-Visum) zur Einreise beantragt werden. Nach der Ankunft in China muss innerhalb von 30 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) bei der örtlichen Ausländerpolizei (PSB) beantragt werden. Dieses Permit erlaubt das mehrfache Verlassen und Wiederbetreten Chinas. Die Prozesse wurden digitalisiert und sind transparenter geworden, bleiben aber anspruchsvoll. Ein Fehler, den ich oft sehe: Unternehmen stellen einen Ausländer ein, ohne zu prüfen, ob seine Qualifikationen für die beantragte Position ausreichen. Wenn die Behörden hier Zweifel haben, wird der Antrag abgelehnt und die gesamte Personalplanung gerät ins Wanken. Planen Sie für diesen Prozess mindestens 2-3 Monate ein.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Gründung einer WFOE in China ist, wie wir gesehen haben, ein mehrstufiger Marathon, kein Sprint. Er erfordert strategische Vorbereitung, präzise Ausführung und langfristiges Compliance-Management. Von der ersten Marktanalyse und Namensfindung über die mühsame Zusammenstellung und Legalisierung der Dokumente bis zum behördlichen Genehmigungsverfahren, der Kapitalisierung und schließlich dem operativen Start mit allen Personal- und Steuerpflichten – jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer umfassenden Vorbereitung, professioneller Begleitung und einem realistischen Zeit- und Budgetplan.
Die Bedeutung einer soliden Gründung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie legt den rechtlichen und finanziellen Grundstein für alle zukünftigen Aktivitäten. Ein gut durchdachter Geschäftsbereich, ein angemessenes Stammkapital und ein wasserdichter Gesellschaftsvertrag vermeiden später kostspielige Anpassungen. Aus meiner Perspektive nach vielen Jahren in diesem Feld wird der Prozess zwar kontinuierlich digitaler und transparenter, aber nicht unbedingt einfacher. Die Anforderungen an die Qualität der Unterlagen und die Plausibilität des Geschäftsmodells steigen. Für die Zukunft rate ich Investoren, sich intensiv mit Themen wie Datenschutzgesetzen (z.B. dem PIPL), Umweltauflagen und der sich wandelnden steuerlichen Anreizpolitik in verschiedenen Regionen Chinas auseinanderzusetzen. Die erfolgreiche WFOE von morgen ist nicht nur rechtlich einwandfrei gegründet, sondern auch agil genug, um sich an diesen sich schnell verändernden regulatorischen Rahmen anzupassen. Der erste Schritt, den Sie heute planen, ist die Investition in die langfristige Stabilität und Glaubwürdigkeit Ihres China-Geschäfts.
Einschätzung der Jiaxi Steuerberatung
Als langjähriger Begleiter ausländischer Unternehmen in China betrachtet Jiaxi Steuerberatung den WFOE-Gründungsprozess als kritische Initialzündung, deren Qualität den gesamten weiteren Unternehmensverlauf prägt. Unserer Erfahrung nach scheitern Vorhaben selten