Neue Regelungen zu Änderungen im chinesischen Recht für Übernahmen ausländischer Unternehmen in China

Liebe Leserinnen und Leser, insbesondere die geschätzten Investoren unter Ihnen, die den chinesischen Markt im Blick haben. Mein Name ist Liu, und ich blicke auf über 12 Jahre Erfahrung in der steuerlichen Beratung für ausländische Unternehmen bei Jiaxi sowie auf 14 Jahre Praxis in der handels- und verwaltungsrechtlichen Registrierungsabwicklung zurück. In den letzten Wochen erreichen mich vermehrt besorgte Anfragen von langjährigen Mandanten – von deutschen Maschinenbauern bis zu Schweizer Pharmavertretern – alle mit derselben Kernfrage: „Lehrer Liu, stimmt es, dass China wieder die Regeln für Übernahmen ändert? Wird es schwieriger, etablierte lokale Unternehmen zu akquirieren?“ Diese Verunsicherung ist verständlich, denn die Landschaft für Mergers & Acquisitions (M&A) in China unterliegt einer steten, aber oft schwer greifbaren Evolution. Der Hintergrund: China befindet sich in einem Spagat zwischen der weiterhin gewünschten ausländischen Investition für Technologietransfer und Modernisierung einerseits und dem gestiegenen Fokus auf nationale Sicherheit, Datenhoheit und den Schutz strategischer Schlüsselindustrien andererseits. Die „neuen Regelungen“ sind kein singuläres, neues Gesetz, sondern vielmehr eine Verdichtung und Präzisierung bestehender und teils neuer Maßnahmen in Bereichen wie Sicherheitsprüfungen, Antitrust und Branchenzugang. Für Investoren bedeutet dies nicht zwangsläufig ein „Stop-Schild“, sondern vielmehr eine Aufforderung zu noch gründlicherer Due Diligence, strategischerer Planung und professioneller Begleitung. In diesem Artikel möchte ich Ihnen, basierend auf meiner praktischen Arbeit an der Seite internationaler Investoren, fünf zentrale Aspekte dieser sich wandelnden Rechtsumgebung erläutern.

Neue Regelungen zu Änderungen im chinesischen Recht für Übernahmen ausländischer Unternehmen in China

Verschärfte Sicherheitsprüfungen

Der vielleicht bedeutendste und für Investoren kritischste Aspekt ist die Ausweitung und Intensivierung der nationalen Sicherheitsprüfungen für ausländische Investitionen. Die Grundlage bildet hierfür der überarbeitete „Katalog sensibler Sektoren für Sicherheitsprüfungen ausländischer Investitionen“, der konkret auflistet, welche Branchen und Transaktionstypen einer obligatorischen Prüfung durch das Komitee für ausländische Investitionssicherheitsprüfung unterliegen. Die Tendenz ist eindeutig: Der Kreis der als „sensibel“ eingestuften Bereiche hat sich deutlich vergrößert. Waren es früher vor allem klassische Verteidigungs- und Infrastrukturindustrien, so umfasst der Katalog heute ausdrücklich Sektoren wie fortschrittliche Informationstechnologie, kritische landwirtschaftische Ressourcen, Energiemineralien und – besonders relevant – Unternehmen, die große Mengen sensibler Daten verarbeiten oder besitzen.

In der Praxis erlebe ich, dass diese Prüfungen nicht mehr nur als Formsache behandelt werden. Die Behörden prüfen tiefer und fragen detaillierter nach. Ein Beispiel aus meiner Praxis: Ein europäischer Investor wollte vor zwei Jahren eine Mehrheitsbeteiligung an einem chinesischen Hersteller von Sensoren für Industrieanlagen erwerben. Die Technologie war nicht hochgradig geheim, aber der Sensor kam in kritischen Infrastrukturen zum Einsatz. Die Sicherheitsprüfung zog sich über sechs Monate hin, mit mehreren Runden detaillierter Nachfragen zur Datenarchitektur, zu Zugriffsrechten nach der Übernahme und zu Plänen für die Forschung und Entwicklung. Am Ende wurde die Transaktion genehmigt, aber mit Auflagen zur lokalen Datenspeicherung und zur Benennung eines speziellen Compliance-Beauftragten. Die Botschaft ist klar: Die Prüfung ist kein Hindernislauf, sondern ein integraler Bestandteil der Transaktion, der frühzeitig und strategisch eingeplant werden muss. Eine unzureichende Vorbereitung kann zu erheblichen Verzögerungen oder gar zur Ablehnung führen.

Für Investoren bedeutet dies, dass die Due Diligence um eine explizite „Sicherheitsprüfungs-Analyse“ erweitert werden muss. Schon in der frühen Phase einer potenziellen Akquisition muss evaluiert werden, ob das Zielunternehmen in einem sensiblen Sektor tätig ist oder kritische Daten/Technologien besitzt. Die Geschäfts- und Integrationspläne müssen von vornherein so gestaltet werden, dass sie die regulatorischen Bedenken hinsichtlich Datensicherheit und Technologieabfluss adressieren. Experten wie Prof. Wang Jiangyu von der National University of Singapore weisen darauf hin, dass dieses System zunehmend mit ähnlichen Mechanismen in Europa und den USA vergleichbar wird, jedoch mit einem spezifisch chinesischen Fokus auf technologische Souveränität.

Präzisierung des Antitrust-Rechts

Parallel zu den Sicherheitsprüfungen hat China sein Wettbewerbsrecht massiv gestärkt und präzisiert. Die Novelle des Anti-Monopol-Gesetzes (AML) und die begleitenden Durchführungsbestimmungen setzen klare Signale. Die Schwellenwerte für eine anmeldepflichtige Fusionenkontrolle wurden zwar nicht grundlegend geändert, aber die Prüfkriterien und die Durchsetzung wurden verschärft. Die Behörden prüfen nicht mehr nur, ob durch eine Fusion eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird, sondern zunehmend auch die Auswirkungen auf den „Wettbewerb im Innovationsprozess“ und potenziell nachteilige Effekte für chinesische Verbraucher oder andere Marktteilnehmer.

Ein persönliches Erlebnis verdeutlicht den Wandel: Vor einigen Jahren reichte für eine standardmäßige Fusionenanmeldung oft ein umfangreicher, aber eher formaler Datensatz. Heute erleben wir, dass die Staatliche Marktregulierungsbehörde (SAMR) sehr gezielt nachfragt und tief in die Marktanalyse einsteigt. Bei der geplanten Übernahme eines regionalen Lebensmittelherstellers durch einen internationalen Konzern fragte die Behörde detailliert nach den Auswirkungen auf lokale Zulieferer, die Preissetzung für Endverbraucher in bestimmten Provinzen und den Zugang zu Vertriebskanälen für kleinere Wettbewerber. Die Prüfung wurde erst nach der Abgabe umfangreicher wirtschaftlicher Gutachten und Zugeständnisse im Vertriebsbereich freigegeben.

Für ausländische Investoren ist es daher entscheidend, die wettbewerbsrechtliche Analyse nicht als lästige Pflicht, sondern als zentralen strategischen Baustein zu begreifen. Eine gründliche Marktabgrenzung und Wettbewerbsanalyse muss bereits in der Angebotsphase durchgeführt werden. Besondere Vorsicht ist geboten bei sogenannten „Killer-Akquisitionen“, also dem Aufkauf vielversprechender junger Technologieunternehmen durch etablierte Konzerne, primär um potenzielle zukünftige Konkurrenz auszuschalten. Solche Transaktionen stehen international und nun auch in China unter besonderer Beobachtung. Die Empfehlung lautet: Frühzeitig mit wettbewerbsrechtlichen Experten und Anwälten konsultieren und mögliche remedial measures (Zugeständnisse) bereits in der Planung mitdenken.

Branchenzugang und Negativlisten

Der Zugang zu bestimmten Wirtschaftssektoren wird in China maßgeblich durch die „Negativliste für ausländische Investitionen“ geregelt. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und definiert, in welchen Branchen ausländische Investitionen gänzlich verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. Joint-Venture-Pflicht, Beschränkung der Beteiligungsquote) möglich sind. Die gute Nachricht: Die Liste wurde in den letzten Jahren schrittweise gekürzt, was mehr Sektoren für volle ausländische Eigentümerschaft öffnet. Die neue Dynamik liegt jedoch in der Interpretation und lokalen Umsetzung dieser Liste.

In der Praxis beobachten wir, dass selbst in formal geöffneten Sektoren de facto Hürden bestehen können. Beispiel Bildungssektor: Während bestimmte Bereiche formal zugänglich sind, können lokale Bildungsbehörden bei der Genehmigung von Übernahmen oder Lizenzübertragungen sehr restriktiv sein, insbesondere wenn es um Lehrinhalte oder den Zugang zu Schülerdaten geht. Ein Mandant, der eine Kette von Sprachschulen übernehmen wollte, musste feststellen, dass die Genehmigung für die Übertragung der Betriebslizenzen auf die neue ausländisch kontrollierte Entität von der lokalen Behörde verweigert wurde, mit dem Verweis auf „nicht näher spezifizierte öffentliche Interessen“. Dies zeigt, dass die Negativliste nur den ersten Rahmen setzt. Darunter liegt ein komplexes Geflecht aus branchenspezifischen Regularien, lokalen Implementierungsrichtlinien und politischen Prioritäten.

Daher muss die Due Diligence bei Übernahmen zwingend eine tiefgehende Analyse der branchenspezifischen Regulierung und der Genehmigungspraxis auf Provinz- und Stadtebene umfassen. Es reicht nicht, nur die nationale Negativliste zu prüfen. Kontakte zu lokalen Branchenverbänden und Gespräche mit den zuständigen Fachbehörden vor der Unterzeichnung eines bindenden Angebots sind unerlässlich, um „hidden barriers“ frühzeitig zu identifizieren. Die Kunst besteht darin, die formale Rechtslage mit der gelebten Verwaltungspraxis in Einklang zu bringen.

Due Diligence mit Fokus Compliance

Die Art und Tiefe der Due Diligence hat sich fundamental gewandelt. Früher lag der Schwerpunkt oft auf finanziellen Kennzahlen, Assets und rechtlichen Titeln. Heute ist der Compliance-Status des Zielunternehmens ein zentraler, transaktionsentscheidender Faktor. Dies umfasst nicht nur Steuer- und Arbeitsrecht, sondern vor allem die Einhaltung von Datenschutzgesetzen (wie dem PIPL – Personal Information Protection Law), Cybersicherheitsvorschriften, Umweltauflagen und Exportkontrollregimen.

Ein lehrreicher Fall: Ein deutscher Investor war kurz vor dem Abschluss der Übernahme eines chinesischen Zulieferers für die Elektronikindustrie. In der letzten Phase unserer erweiterten Compliance-Due Diligence entdeckten wir, dass das Zielunternehmen jahrelang personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Kunden ohne die nach PIPL erforderliche explizite Einwilligung und ohne ordnungsgemäße Lokalisierungsmaßnahmen verarbeitet und teilweise an Dritte weitergegeben hatte. Das Bußgeldpotenzial und der Reputationsschaden waren erheblich. Die Transaktion wurde daraufhin neu verhandelt, mit einem wesentlich niedrigeren Kaufpreis und einer escrow-Vereinbarung zur Deckung potenzieller zukünftiger Strafen. Eine unentdeckte Compliance-Lücke kann nach dem Deal zum Albtraum für den neuen Eigentümer werden, da er für Altlasten haftet.

Die Due Diligence muss daher heute forensischer sein. Sie sollte IT-Systeme auf Datenflüsse prüfen, Lieferketten auf Einhaltung von Sanktionsregimen untersuchen und Umweltverträglichkeitsgutachten validieren. Die Einbindung von spezialisierten Rechtsanwälten und IT-Forensikern ist keine Luxusausgabe mehr, sondern eine Notwendigkeit. Dies stellt auch die Verkäuferseite vor neue Herausforderungen, da sie zunehmend „saubere“ Unternehmen präsentieren muss, um attraktiv für seriöse ausländische Investoren zu bleiben.

Strukturierung von Joint Ventures

In vielen Fällen, sei es aufgrund von Negativlistenvorgaben oder strategischer Entscheidung, bleibt das Joint Venture (JV) ein wichtiges Vehikel für Markteintritt und Übernahmen. Die neuen Regelungen beeinflussen auch die JV-Strukturierung erheblich. Der Trend geht weg von einfachen Kapitalbeteiligungen hin zu hochkomplexen Vertragswerken, die Governance, Technologietransfer, Datenzugriff und Exit-Szenarien minutiös regeln.

Früher konnte ein „50/50 JV“ mit einer groben Betriebsvereinbarung ausreichen. Heute erlebe ich in Verhandlungen, dass die chinesischen Partner, oft staatlich beeinflusste Unternehmen, sehr spezifische Forderungen stellen: Sie wollen klare Pfade für den Technologietransfer, Mitspracherecht bei der Datenverarbeitung (oft mit dem Ziel, die Kontrolle im Inland zu behalten), und Vorkaufsrechte für den Fall, dass der ausländische Partner aussteigen will. Umgekehrt fordern ausländische Investoren stärkere Schutzmechanismen für ihr geistiges Eigentum, klare Regelungen zur Gewinnabführung und robuste Streitbeilegungsmechanismen, idealerweise vor internationalen Schiedsgerichten außerhalb Chinas.

Die Kunst der JV-Strukturierung liegt heute in der Schaffung eines ausgewogenen und zukunftssicheren Rahmens. Ein gut verhandelter JV-Vertrag ist wie eine Ehevereinbarung – er hofft auf das Beste, bereitet sich aber auf schwierige Zeiten vor. Ein Beispiel aus der Automobilzuliefererbranche: Ein europäischer Technologieführer gründete ein JV mit einem chinesischen Partner für die lokale Produktion. Der Vertrag sah vor, dass die Kern-Entwicklungssoftware in Europa blieb und nur spezifische Anwendungsmodule über eine streng kontrollierte Cloud-Schnittstelle zugänglich waren. Gleichzeitig garantierte er dem chinesischen Partner einen festen Anteil am lokalen Gewinn und Mitsprache in operativen Belangen. Diese „wasserdichte“ Struktur war aufwendig zu verhandeln, hat aber beide Seiten über Jahre vor Konflikten bewahrt. Die Devise lautet: Investieren Sie mehr Zeit und Ressourcen in die Vertragsgestaltung als je zuvor.

Fazit und Ausblick

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen Regelungen und Entwicklungen im chinesischen Übernahmerecht kein grundsätzliches „Closing“ des Marktes bedeuten, sondern vielmehr ein „Raising the Bar“. China will weiterhin ausländisches Kapital und Know-how, aber auf seinen eigenen, klar definierten und zunehmend strengeren Bedingungen. Für Investoren resultiert daraus eine komplexere, aber nicht unmögliche Aufgabe. Erfolg wird denen gehören, die sich von der Illusion eines „quick deal“ verabschieden und stattdessen in gründliche Vorbereitung, professionelle Beratung und langfristige, compliance-orientierte Strategien investieren.

Die zentralen Handlungsempfehlungen aus meiner Sicht sind: 1) Starten Sie die regulatorische Analyse parallel zur finanziellen Due Diligence, 2) Bauen Sie einen Dialog mit den relevanten Behörden früh und respektvoll auf, 3) Erweitern Sie Ihre Due Diligence um tiefgehende Compliance- und IT-Prüfungen, 4) Seien Sie bei Joint Ventures auf intensive Vertragsverhandlungen gefasst, und 5) Planen Sie realistisch längere Transaktionszeiträume und Budgets für Beratungsleistungen ein.

In die Zukunft blickend, erwarte ich eine weitere Konsolidierung und Digitalisierung der regulatorischen Prozesse. Vielleicht sehen wir in einigen Jahren ein zentrales digitales Portal für ausländische Investitionsgenehmigungen. Die inhaltlichen Prioritäten – nationale Sicherheit, Datenschutz, technologische Selbstversorgung – werden jedoch bestehen bleiben. Der chinesische Markt bleibt einer der dynamischsten der Welt, aber das Spielbrett ist nun mit mehr und klareren Regeln versehen. Wer diese Regeln studiert und respektiert, kann auch weiterhin erfolgreich mitspielen. Meine persönliche Einsicht nach all den Jahren ist: Geduld und Vorbereitung schlagen hier immer Hektik und Improvisation.

Zusammenfassende Einschätzung der Jiaxi Steuerberatung

Aus der Perspektive der Jiaxi Steuerberatung mit unserer langjährigen Praxiserfahrung bewerten wir die aktuellen regulatorischen Entwicklungen als einen Wendepunkt hin zu mehr Transparenz bei gleichzeitiger höherer Komplexität. Die „neuen Regelungen“ sind kein Grund zur Panik, sondern ein Weckruf für mehr Professionalität. Wir beobachten, dass Transaktionen, die von Beginn an umfassend