Einleitung: Vertrauen auf Verträge – Der rechtliche Anker für ausländische Investitionen in China

Sehr geehrte Investoren und geschätzte Leser, mein Name ist Liu, und ich blicke auf über 26 Jahre praktische Erfahrung zurück – 12 Jahre in der steuerlichen und betrieblichen Betreuung internationaler Unternehmen bei Jiaxi und weitere 14 Jahre in der handels- und registrierungsrechtlichen Abwicklung. In dieser Zeit habe ich unzählige ausländische Geschäftspartner begleitet, deren häufigste und grundlegendste Frage stets lautete: „Können wir uns in China auf unsere vertraglichen Vereinbarungen wirklich verlassen?“ Diese Frage berührt das Herzstück des Investitionsschutzes. Heute möchte ich mit Ihnen das Thema „Schutz ausländischer Unternehmen durch die Anwendbarkeit internationaler Verträge im chinesischen Rechtssystem“ eingehend erörtern. China hat in den letzten Jahrzehnten einen bemerkenswerten rechtlichen Transformationsprozess durchlaufen, der stark von der Integration in die Weltwirtschaft und dem Bedürfnis getrieben wurde, ausländisches Kapital anzuziehen. Das moderne chinesische Vertragsrecht, geprägt durch das 1999 in Kraft getretene und 2020 grundlegend reformierte Vertragsgesetz, bietet einen robusten Rahmen. Doch die eigentliche Praxis, insbesondere die Anerkennung und Durchsetzung internationaler Vertragswerke, ist es, worauf es für Sie als Investor ankommt. Dieser Artikel soll Ihnen nicht nur theoretisches Wissen vermitteln, sondern aus der Perspektive eines Praktikers aufzeigen, wie dieser Schutz im Alltag greift, wo Fallstricke lauern und wie Sie Ihr Unternehmen effektiv absichern können.

Völkerrecht und nationales Recht

Ein grundlegendes Verständnis für den Schutz ausländischer Unternehmen beginnt mit der Frage, wie China mit internationalen Abkommen umgeht. Gemäß der Verfassung der Volksrepublik China genießen ratifizierte internationale Verträge grundsätzlich Vorrang vor nationalen Gesetzen, sofern keine Vorbehalte erklärt wurden. Dies ist ein entscheidender rechtlicher Hebel. In der Praxis bedeutet das, dass bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs), die China mit über 100 Staaten geschlossen hat, sowie multilaterale Abkommen wie das Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (ICSID) direkt anwendbar sein können. Ich erinnere mich an einen Fall eines deutschen Maschinenbauers, der einen Streit mit einem lokalen Joint-Venture-Partner hatte. Letztlich war es nicht das chinesische Gesellschaftsrecht, sondern der konkrete Schutzstandard des deutsch-chinesischen BITs – insbesondere die Garantie der „gerechten und billigen Behandlung“ – der den Ausschlag für eine außergerichtliche Einigung zu seinen Gunsten gab. Die chinesischen Gerichte und Schiedsinstitutionen sind zunehmend geübt darin, diese internationalen Normen in ihre Urteilsfindung einzubeziehen, was eine erhebliche Rechtsicherheit schafft. Dennoch ist dieser Vorrang kein Automatismus; es bedarf einer präzisen vertraglichen Verknüpfung und oft der argumentativen Unterstützung durch erfahrene Rechtsberater, um die Schutzwirkung voll zu entfalten.

Die konkrete Anwendung im Streitfall folgt oft einem zweistufigen Prozess. Zunächst prüfen die Gerichte, ob der internationale Vertrag überhaupt anwendbar ist – also ob beide Parteien aus Vertragsstaaten stammen und der Streitgegenstand unter den Schutzbereich fällt. Anschließend wird das nationale Recht als ergänzende Quelle herangezogen, um Lücken zu füllen oder Verfahrensfragen zu klären. Ein häufiges Missverständnis, dem ich begegne, ist die Annahme, man könne sich einfach auf „internationales Recht“ berufen. Die Kunst liegt vielmehr darin, die spezifischen Klauseln des jeweiligen bilateralen oder multilateralen Abkommens strategisch mit den passenden Vorschriften des chinesischen Zivil- und Handelsrechts zu verweben. Diese Interaktion zwischen den Rechtsebenen ist der eigentliche Schutzmechanismus. Meine persönliche Reflexion nach vielen Jahren ist, dass Unternehmen, die diesen Mechanismus von Anfang an in ihre Vertragsgestaltung und Streitbeilegungsstrategie einbeziehen, deutlich resilienter gegenüber lokalen Herausforderungen sind. Es geht nicht darum, das chinesische Recht zu umgehen, sondern es intelligent mit übergeordneten Schutzinstrumenten zu kombinieren.

Vertragsautonomie und Inhaltskontrolle

Ein Kernprinzip des chinesischen Vertragsrechts ist die Vertragsautonomie, verankert in Artikel 5 des Vertragsgesetzes. Dieses Prinzip gewährt Parteien – auch ausländischen – weitreichende Freiheit, die Inhalte ihrer Vereinbarungen zu gestalten. In meiner Arbeit habe gesehen, wie fortschrittliche Lizenzvereinbarungen, komplexe Earn-out-Klauseln bei Unternehmenskäufen oder spezifische Compliance-Regelungen nahezu 1:1 in chinesisch-rechtliche Verträge übernommen wurden. Diese Freiheit ist der erste und wichtigste Schutzschild, denn sie erlaubt es Ihnen, Risikoallokation, Gewährleistungen und Haftungsbegrenzungen genau nach Ihren Bedürfnissen auszuhandeln. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Schweizer Pharmaunternehmen konnte in einem Forschungs- und Entwicklungsvertrag mit einem Shanghaier Partner detaillierte Regelungen zum Schutz vorangegangenen Know-hows (Background IP) und zur Eigentumszuordnung neu generierter Ergebnisse (Foreground IP) durchsetzen, die weit über den chinesischen Gesetzesstandard hinausgingen.

Allerdings ist diese Autonomie nicht schrankenlos. Hier kommt das Konzept der „sozialen öffentlichen Interessen“ und der „zwingernden gesetzlichen Bestimmungen“ ins Spiel. Artikel 153 des Allgemeinen Teils des Zivilgesetzbuches erklärt Rechtsgeschäfte für nichtig, die gegen die sozialen öffentlichen Interessen verstoßen oder gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen. Was bedeutet das konkret? Klauseln, die gegen das Kartellrecht verstoßen, unlauteren Wettbewerb fördern oder offensichtlich gegen gute Sitten verstoßen, werden von Gerichten nicht durchgesetzt. Die große Herausforderung für uns Berater ist die Grauzone: Wo endet die legitime Vertragsgestaltung und wo beginnt der Verstoß gegen „soziale öffentliche Interessen“? Hier fließen oft politische und gesellschaftliche Leitlinien mit ein. Meine Erfahrung zeigt, dass eine gründliche Due Diligence nicht nur des Partners, sondern auch der regulatorischen Landschaft für den jeweiligen Sektor unerlässlich ist. Ein Vertrag kann formal einwandfrei sein, scheitert aber in der Durchsetzung, wenn sein Kernzweck plötzlich als konfliktträchtig mit einer neuen politischen Priorität (wie z.B. Datensicherheit oder Technologieselbstständigkeit) angesehen wird. Daher ist der beste Schutz eine kluge, kontextbewusste Vertragsgestaltung, die starke autonome Regelungen mit einer sensiblen Antizipation möglicher rechtlicher Schranken verbindet.

Streitbeilegung und Vollstreckung

Der beste Vertrag ist wertlos, wenn sich Streitigkeiten nicht effizient und fair lösen lassen und erst recht, wenn ein Urteil oder Schiedsspruch nicht vollstreckt werden kann. China ist Mitglied des New Yorker UN-Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958. Dies ist eine der wichtigsten Säulen des Schutzes. In der Praxis bedeutet es, dass ein in einem vertraglich vereinbarten Schiedsverfahren (z.B. in Hongkong, Singapur oder Zürich) ergangener Schiedsspruch grundsätzlich vor chinesischen Gerichten zur Vollstreckung anerkannt werden kann. Ich habe mehrere Fälle begleitet, in denen internationale Schiedssprüche zugunsten meiner ausländischen Mandanten von chinesischen Intermediate People‘s Courts vollstreckt wurden – ein Prozess, der heute routinemäßiger und vorhersehbarer abläuft als noch vor zehn Jahren.

Schutz ausländischer Unternehmen durch die Anwendbarkeit internationaler Verträge im chinesischen Rechtssystem

Dennoch gibt es Hürden. Die chinesischen Gerichte prüfen die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche unter bestimmten, im Übereinkommen und im chinesischen Zivilprozessrecht festgelegten Versagungsgründen. Dazu gehören ordnungspolitische Verstöße („public policy“) und formelle Mängel im Schiedsverfahren. Ein Punkt, den ich hier besonders hervorheben möchte: Die Wahl des Schiedsortes und der Schiedsregeln ist eine strategische Entscheidung von enormer Bedeutung. Oft empfehle ich neutralen Drittorten wie der Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC) den Vorzug vor rein ausländischen Orten, da die Akzeptanz in China erfahrungsgemäß höher ist. Ein persönliches Erlebnis: Ein US-amerikanischer Client bestand zunächst auf Arbitration in New York. Nach einem langwierigen Verfahren war der Schiedsspruch zwar erfolgreich, die Vollstreckung in China gestaltete sich jedoch äußerst mühsam. In einem späteren, ähnlich gelagerten Fall einigten wir uns auf Singapur (SIAC) – der Vollstreckungsantrag in Shanghai wurde vergleichsweise zügig bearbeitet. Diese „Praxistauglichkeit“ der Streitbeilegungsklausel ist ein oft unterschätzter, aber vitaler Bestandteil des Vertragsschutzes.

Besonderheiten bei Joint Ventures

Joint Ventures (JVs) sind nach wie vor eine verbreitete Markteintrittsstrategie und stellen das Vertragsrecht vor besondere Herausforderungen. Der Joint-Venture-Vertrag unterliegt nicht nur dem allgemeinen Vertragsrecht, sondern speziell dem „Gesetz über chinesisch-ausländische equity joint ventures“ und dessen Implementierungsverordnungen. Diese bilden einen verbindlichen rechtlichen Rahmen, den der individuelle Vertrag ausfüllen muss. Der Schutz für den ausländischen Partner speist sich hier aus zwei Quellen: erstens aus den zwingenden Schutzvorschriften des JV-Gesetzes selbst (z.B. zu Gewinnverteilung, Verwaltungsstruktur) und zweitens aus der vertraglichen Ausgestaltung im Rahmen dieser Vorgaben. Ein Klassiker, den ich immer wieder sehe, sind Konflikte um Technologietransfer. Das Gesetz schützt den Technologiegeber, aber die Details – Laufzeit, Verbesserungen, Nutzungsrechte nach Vertragsende – müssen wasserdicht im Vertrag geregelt sein.

Ein konkretes Beispiel aus meiner Arbeit: Bei der Gründung eines JV zwischen einem deutschen Automobilzulieferer und einem staatseigenen chinesischen Unternehmen (SOE) ging es hart zur Sache um die „Board Representation“ und Entscheidungsmechanismen für wichtige Geschäfte. Das Gesetz sieht eine bestimmte Verteilung der Direktorenposten vor. Der Schutz lag jedoch in den Details der Geschäftsordnung: Wir verhandelten eine Liste von „reserved matters“, die einer qualifizierten Mehrheit oder sogar der einstimmigen Zustimmung beider Parteien bedurften. Dazu gehörten Budgetänderungen, die Ernennung des Geschäftsführers und der CFOs sowie die Aufnahme neuer Geschäftsfelder. Diese vertragliche Konkretisierung des gesetzlichen Rahmens verhinderte später erfolgreich, dass die lokale Partei durch einfache Mehrheitsbeschlüsse die Kontrolle übernehmen konnte. Die Lehre daraus: Bei JVs ist der Schutz ein hybrides Konstrukt aus gesetzlichem Minimum und vertraglich ausgehandelten Maximalforderungen. Eine schwache Vertragsgestaltung lässt den gesetzlichen Schutz schnell verpuffen.

Steuer- und Compliance-Verpflichtungen

Internationale Verträge haben unmittelbare Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung und Compliance-Pflichten eines Unternehmens in China. Dies ist ein Bereich, in dem sich Recht und betriebliche Praxis unmittelbar überschneiden. Transfer Pricing-Vereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen sind ein Paradebeispiel für anwendbare internationale Verträge, die vom chinesischen Recht anerkannt und geschützt werden, solange sie dem „Arm‘s Length Principle“ entsprechen, wie es in den OECD-Richtlinien und im chinesischen Steuerrecht verankert ist. Die State Administration of Taxation (SAT) akzeptiert vorab vereinbarte Preisvereinbarungen (Advance Pricing Arrangements, APAs), die auf vertraglicher Basis geschlossen werden und damit Planungssicherheit bieten. Ein Mandant aus der Konsumgüterbranche konnte so über Jahre hinweg stabile Lizenzgebühren an seine Muttergesellschaft abführen, ohne ständige steuerliche Nachforderungen befürchten zu müssen.

Allerdings ist der Schutz hier an strikte Compliance gebunden. Der Vertrag allein genügt nicht; er muss gelebt und dokumentiert werden. Ein weiterer kritischer Punkt sind Datenschutz- und Cybersicherheitsvorschriften wie der Personal Information Protection Law (PIPL) und der Data Security Law (DSL). Vertragliche Klauseln zur Datenübermittlung ins Ausland müssen zwingend die gesetzlichen Anforderungen an Sicherheitsbewertungen und Einwilligungen erfüllen. Ein Vertrag, der eine unbegrenzte Datenweitergabe vorsieht, ist nicht nur nicht durchsetzbar, sondern kann zu erheblichen Bußgeldern und Reputationsschäden führen. Meine Rolle ist es hier oft, als Übersetzer zwischen der internationalen Vertragswelt und der lokalen regulatorischen Realität zu fungieren. Ich erinnere mich an die Überarbeitung eines Cloud-Service-Vertrags für ein europäisches Tech-Unternehmen, bei dem wir die Standard-Datenverarbeitungszusätze (SCCs) der EU an die Vorgaben des PIPL anpassen mussten, um sowohl den vertraglichen Schutz als auch die lokale Legalität zu gewährleisten. Dieser Abgleich ist für den nachhaltigen Schutz unverzichtbar.

Fazit und Ausblick

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das chinesische Rechtssystem ausländischen Unternehmen durch die Anwendbarkeit internationaler Verträge einen substanziellen und praktikablen Schutz bietet. Dieser Schutz manifestiert sich in der hierarchischen Einbettung völkerrechtlicher Abkommen, dem Grundsatz der Vertragsautonomie, funktionierenden Streitbeilegungs- und Vollstreckungsmechanismen, spezifischen Regelungen für Joint Ventures und der Anerkennung internationaler Standards in Steuer- und Compliance-Fragen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt jedoch nie im blinden Vertrauen auf den Vertragstext allein, sondern in einem tiefen Verständnis der Wechselwirkung zwischen diesem Text und dem dynamischen chinesischen Rechts- und Regulierungsumfeld.

Aus meiner Perspektive nach über 26 Jahren im Feld entwickelt sich dieser Schutz weiter. Die jüngsten Reformen des Zivilgesetzbuches und des Vertragsgesetzes unterstreichen den Willen, ein modernes und investorenfreundliches Rechtssystem zu schaffen. Gleichzeitig sehen wir eine zunehmende Betonung nationaler Sicherheits- und Souveränitätsinteressen, die neue Grauzonen schafft. Meine persönliche vorausschauende Einschätzung ist, dass der Schutz künftig noch stärker von proaktiver Compliance und der Fähigkeit abhängen wird, Verträge so zu gestalten, dass sie nicht nur rechtlich robust, sondern auch politisch und gesellschaftlich resilient sind. Die nächste Generation von Investitionsschutz wird weniger von starren Klauseln und mehr von intelligenten, anpassungsfähigen und kontextsensitiven Vertragsrahmen geprägt sein. Für ausländische Unternehmen bedeutet das: Bauen Sie Ihren rechtlichen Anker in China nicht nur auf Papier, sondern in einem vertrauensvollen Dialog mit lokalen Partnern und Beratern, die die Tiefen und Untiefen der Praxis kennen.

Einschätzung der Jiaxi Steuerberatung

Aus der täglichen Beratungspraxis der Jiaxi Steuerberatung lässt sich festhalten, dass das chinesische Rechtssystem für ausländische Unternehmen einen zunehmend verlässlichen Rahmen für die Anwendung internationaler Verträge bietet. Die theoretische Verankerung in Gesetzen und die praktische Anerkennung durch Gerichte und Behörden haben sich spürbar verbessert. Unser Team beobachtet jedoch, dass der effektive Schutz stark von der präzisen Ausgestaltung und lokalen Einbettung der Verträge abhängt. Ein Standardvertrag aus dem Heimatland, 1:1 übersetzt, birgt erhebliche Risiken. Der wahre Mehrwert entsteht durch die Hybridisierung: die Integration bewährter internationaler Schutzklauseln (z.B. zu IP, Streitbeilegung) in einen Vertrag, der gleichzeitig die spezifischen zwingenden Vorgaben des chinesischen Rechts (z.B. im Gesellschafts-, Arbeits- und