# Grundsatz der Inländergleichbehandlung für ausländische Investoren in China: Ein neues Kapitel der Investitionssicherheit

Sehr geehrte Investoren und geschätzte Leser, die sich für den chinesischen Markt interessieren, mein Name ist Liu, und ich blicke auf mehr als ein Vierteljahrhundert praktische Erfahrung zurück – zwölf Jahre in der Betreuung internationaler Unternehmen bei der Jiaxi Steuerberatungsfirma und vierzehn Jahre in der handfesten Registrierungsabwicklung. In dieser Zeit habe ich die Transformation Chinas vom aufstrebenden Schwellenland zur systematisch geöffneten Weltwirtschaft aus erster Hand miterlebt. Ein zentraler Meilenstein dieser Entwicklung, der heute die Landschaft für ausländische Investitionen fundamental prägt, ist der „Grundsatz der Inländergleichbehandlung“. Dieses Prinzip ist weit mehr als nur ein politisches Schlagwort; es stellt eine rechtliche und regulatorische Revolution dar, die die Spielregeln für ausländische Kapitalgeber neu definiert. Früher, das erinnere ich mich noch gut, gab es oft getrennte Listen – eine für inländische und eine für ausländische Investoren, mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und Auflagen. Die heutige Herangehensweise zielt darauf ab, diese historisch gewachsenen Barrieren systematisch abzubauen und ein integriertes, transparentes und vorhersehbares Umfeld zu schaffen. Dieser Artikel soll Ihnen als erfahrenem Investor einen detaillierten Einblick in die konkreten Ausprägungen dieses Grundsatzes geben, basierend auf meinen täglichen Erfahrungen und den realen Herausforderungen, die wir für unsere Mandanten meistern.

Marktzugang und Genehmigungen

Der vielleicht greifbarste Bereich der Inländergleichbehandlung betrifft den Marktzugang. Historisch gesehen unterlagen ausländische Investitionen der sogenannten „Negativlisten“-Verwaltung. Das bedeutete im Klartext: Alles, was nicht explizit erlaubt war, war de facto verboten oder mit erheblichen Hürden versehen. Die Wende kam mit der landesweiten Einführung der überarbeiteten Negativliste für ausländische Investitionen, die seither Jahr für Jahr gekürzt wird. Heute gilt der Grundsatz: Außerhalb der auf der Negativliste aufgeführten Branchen genießen ausländische Investoren dieselben Zugangsrechte wie inländische Unternehmen. Das ist ein Paradigmenwechsel von enormer Tragweite. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gründung eines Joint Ventures oder eines Wholly Foreign-Owned Enterprise (WFOE) in den meisten Sektoren – von modernen Dienstleistungen über Herstellung bis hin zu vielen High-Tech-Bereichen – dem gleichen Genehmigungs- oder Registrierungsverfahren unterliegt wie die Gründung eines einheimischen Unternehmens. Ich erinnere mich an einen Fall vor einigen Jahren, als ein europäischer Kunde aus der Bildungstechnologie-Branche enorme Schwierigkeiten hatte, eine notwendige Betriebslizenz zu erhalten. Damals gab es noch spezielle, restriktivere Vorgaben für ausländische Beteiligungen in diesem Feld. Heute, nachdem der Sektor von der Negativliste gestrichen wurde, können wir solche Projekte nahezu analog zu lokalen Projekten abwickeln. Die Gleichbehandlung zeigt sich auch in der „Single Window“-Plattform für Unternehmensregistrierungen, die für alle Antragsteller gleichermaßen gilt und Prozesse stark vereinfacht hat.

Dennoch bleibt die Umsetzung eine dynamische Aufgabe. Auch unter dem Dach der Gleichbehandlung können auf Provinz- oder Stadtebene manchmal noch informelle Präferenzen oder interpretationsbedürftige Details auftauchen. Unsere Rolle als Berater besteht hier oft darin, diese lokalen Nuancen zu navigieren und sicherzustellen, dass unsere internationalen Mandanten ihre Rechte auf gleichen Zugang auch tatsächlich und effizient in Anspruch nehmen können. Es ist ein fortlaufender Lernprozess für alle Beteiligten – die Behörden, die Unternehmen und uns als Dienstleister. Die Richtung ist jedoch eindeutig und unumkehrbar: Der Markt wird stetig weiter geöffnet, und die Verfahren harmonisieren sich zusehends.

Betrieb und Regulierung

Sobald das Unternehmen gegründet ist, beginnt der operative Alltag. Auch hier hat der Grundsatz der Inländergleichbehandlung tiefgreifende Auswirkungen. Früher unterlagen ausländisch investierte Unternehmen (FIE) oft separaten Berichtspflichten, Inspektionen oder sogar leicht abweichenden Standards in Bereichen wie Arbeitssicherheit, Umweltauflagen oder Produktzertifizierungen. Heute wird zunehmend ein einheitliches regulatorisches Rahmenwerk angewendet. Einheitliche Standards in Bereichen wie Umweltschutz, Produktsicherheit, Arbeitsschutz und Qualitätskontrolle gelten nun grundsätzlich für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Kapitalherkunft. Das schafft nicht nur Fairness, sondern auch Planungssicherheit. Ein Beispiel aus meiner Praxis: Ein deutscher Maschinenbauer musste seine Produkte in China einer CCC-Zertifizierung (China Compulsory Certification) unterziehen. Vor einigen Jahren gab es für importierte Güter noch teilweise andere Prüfprotokolle oder längere Wartezeiten. Mittlerweile durchlaufen seine vor Ort montierten Maschinen exakt das gleiche, vereinheitlichte Verfahren wie die eines chinesischen Wettbewerbers.

Ein kritischer Punkt, den ich hier ansprechen möchte, ist das Thema „Regulatorische Transparenz“. Gleichbehandlung bedeutet idealerweise auch gleichen und zeitnahen Zugang zu regulatorischen Informationen. China hat hier große Fortschritte gemacht, indem viele Richtlinien und Standards vor ihrer Verabschiedung öffentlich zur Kommentierung gestellt werden – ein Prozess, von dem nun alle Unternehmen profitieren. In der operativen Umsetzung erleben wir jedoch manchmal, dass lokale Behörden neue Vorschriften unterschiedlich schnell oder intensiv umsetzen. Unsere Aufgabe ist es dann, für unsere Mandanten als Frühwarnsystem und Übersetzer dieser lokalen Dynamiken zu fungieren, um sicherzustellen, dass sie nicht unbeabsichtigt gegen eine neu interpretierte Regel verstoßen, nur weil sie als ausländisches Unternehmen vielleicht später davon erfahren haben. Dies ist eine der subtileren Herausforderungen der gelebten Gleichbehandlung.

Beschaffung und Wettbewerb

Ein Bereich, der für viele ausländische Investoren von unmittelbarer finanzieller Bedeutung ist, ist die Teilnahme am öffentlichen Beschaffungswesen. Traditionell war dieser riesige Markt für ausländische Unternehmen oft schwer zugänglich oder von impliziten Präferenzen für lokale Anbieter geprägt. Der Grundsatz der Inländergleichbehandlung zielt darauf ab, diese Barrieren einzureißen. China ist dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) zwar noch nicht beigetreten, hat jedoch in den letzten Jahren eigenständig Schritte unternommen, um den Markt zu öffnen. Immer mehr Regierungsbehörden und staatliche Unternehmen wenden bei ihren Ausschreibungen explizit das Prinzip der Nichtdiskriminierung an. Das bedeutet, dass Angebote von ausländisch investierten Unternehmen, sofern sie in China legal registriert und steuerpflichtig sind, unter denselben Kriterien bewertet werden müssen wie die von inländischen Konkurrenten.

Ein persönliches Erlebnis verdeutlicht den Wandel: Vor etwa sieben Jahren begleiteten wir ein Joint Venture im Bereich Umwelttechnologie bei einer Ausschreibung für ein kommunales Projekt. Trotz technischer Überlegenheit wurde das Angebot mit der vagen Begründung „nicht den lokalen Gegebenheiten entsprechend“ abgelehnt. Ein vergleichbares Projekt, das wir letztes Jahr betreuten, verlief grundlegend anders. Die Ausschreibungsunterlagen waren detailliert und transparent, die Bewertungskriterien klar publiziert, und unser Mandant konnte sich ausschließlich auf Preis, Technologie und Referenzen konzentrieren – und gewann den Zuschlag. Solche Erfahrungen signalisieren einen echten Mentalitätswandel. Für Investoren bedeutet dies, dass sich der Zugang zu den lukrativen staatlichen und halbstaatlichen Aufträgen signifikant verbessert hat, sofern sie wettbewerbsfähige Produkte und Lösungen anbieten. Der Wettbewerb wird härter, aber auch fairer.

Finanzierung und Kapitalmarkt

Der Zugang zu Finanzmitteln ist die Lebensader jedes Unternehmens. Auch hier hat sich die Lage für ausländisch geführte Unternehmen dramatisch verbessert. Früher waren FIEs in ihrer Finanzierung oft auf ausländisches Kapital, interne Gewinnthesaurierung oder vergleichsweise teure Kredite von ausländischen Banken in China beschränkt. Die Inländergleichbehandlung öffnet die Türen zum heimischen Finanzsystem. Heute können FIEs unter denselben Bedingungen wie inländische Unternehmen RMB-Darlehen bei chinesischen Geschäftsbanken beantragen, Unternehmensanleihen auf dem chinesischen Markt emittieren und zunehmend auch Equity-Finanzierung über Chinas Börsenplätze wie den STAR Market oder den ChiNext Market in Betracht ziehen. Dies ist ein enormer Vorteil, da es die Finanzierungskosten senkt und die Flexibilität in der Kapitalstruktur erhöht.

In der Praxis erfordert die Inanspruchnahme dieser Rechte jedoch oft noch spezifisches Know-how. Die Kreditvergabepraktiken chinesischer Banken, die Bewertungskriterien für Anleiheemissionen oder die Listing-Anforderungen der Börsen sind komplex und folgen eigenen Logiken. Ein Fachbegriff, der hier wichtig wird, ist die „Credit China“-Bewertung, ein umfassendes Sozialkreditsystem für Unternehmen, das auch für FIEs gilt und ihre Kreditwürdigkeit bei lokalen Banken maßgeblich beeinflusst. Wir haben einem amerikanischen Medizintechnikunternehmen dabei geholfen, seine „Credit China“-Score durch gezieltes Compliance-Management zu verbessern, was letztlich zu deutlich günstigeren Kreditkonditionen bei einer großen staatlichen Bank führte. Die Gleichbehandlung ist also nicht nur ein Recht, sondern auch eine Verpflichtung, sich in das lokale Finanz- und Bewertungssystem zu integrieren, um die Vorteile voll auszuschöpfen.

Steuerpolitik und Anreize

Als Steuerberater liegt mir dieser Aspekt besonders am Herzen. Das chinesische Steuersystem hat in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Konsolidierung und Vereinheitlichung durchlaufen. Die Zeiten, in denen FIEs pauschal von umfangreichen Steuerferien oder Sonderzonen-Regelungen profitierten, die es für inländische Unternehmen nicht gab, sind weitgehend vorbei. Heute gilt das Prinzip der steuerlichen Neutralität. Das bedeutet, dass die wesentlichen Steuersätze – wie die Körperschaftsteuer (standardmäßig 25%), die Mehrwertsteuer (VAT) und die persönliche Einkommensteuer – für alle Unternehmen gleichermaßen gelten. Anreize sind zunehmend sektor- oder technologiebasiert und nicht mehr kapitalherkunftsabhängig. So können sowohl FIEs als auch inländische Unternehmen in Hochtechnologiebereichen oder in förderungswürdigen Regionen (wie Westchina) von ermäßigten Steuersätzen, Forschungs- und Entwicklungs-Steuergutschriften („Super Deduction“) oder anderen förderpolitischen Maßnahmen profitieren.

Die Herausforderung für ausländische Investoren liegt nun weniger in der Suche nach exklusiven Steueroasen, sondern vielmehr im tiefen Verständnis und der optimalen Anwendung des für alle geltenden, komplexen Regelwerks. Ein Beispiel: Die VAT-Refund-Politik für Exporteure wird einheitlich angewendet. Wir mussten für einen japanischen Automobilzulieferer ein ausgeklügeltes Dokumentations- und Reporting-System aufsetzen, um sicherzustellen, dass er seine monatlichen VAT-Refunds genauso schnell und reibungslos erhält wie seine lokalen Wettbewerber. Die Gleichbehandlung im Steuerbereich erfordert daher oft eine präzisere und professionellere Steuerplanung und Compliance-Arbeit als je zuvor, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Rechtsschutz und Streitbeilegung

Ein fairer Markt braucht ein verlässliches Justizsystem. Der Grundsatz der Inländergleichbehandlung erstreckt sich auch auf den rechtlichen Schutz und den Zugang zu Gerichten. Ausländische Investoren genießen den Schutz ihres geistigen Eigentums, ihrer Vertragsrechte und ihres Eigentums grundsätzlich unter demselben rechtlichen Rahmen wie inländische Unternehmen. Das revidierte ausländische Investitionsgesetz betont dies ausdrücklich. Die Möglichkeit, Handels- oder Verwaltungsstreitigkeiten vor chinesischen Gerichten oder Schiedsinstitutionen wie der CIETAC (China International Economic and Trade Arbitration Commission) auszutragen, steht allen Marktteilnehmern offen. Die Gerichte sind zunehmend daran gewöhnt, Fälle mit internationaler Beteiligung zu verhandeln, und die Urteile gewinnen an Konsistenz.

Ein echter Fortschritt, den ich beobachte, ist die zunehmende Akzeptanz und Anerkennung von Schiedsvereinbarungen und ausländischen Schiedssprüchen. In einem Streitfall eines europäischen Logistikunternehmens mit einem lokalen Partner konnten wir erfolgreich eine vorab vereinbarte Schiedsklausel durchsetzen, und das zuständige Gericht erkannte den späteren Schiedsspruch ohne größere Komplikationen an. Das gibt ausländischen Investoren ein deutlich größeres Maß an Sicherheit. Natürlich bleiben kulturelle und sprachliche Hürden in Rechtsprozessen eine Realität. Doch die rechtliche Grundlage für eine echte Gleichbehandlung im Rechtsschutz ist gelegt und wird stetig mit Leben gefüllt. Für Investoren bedeutet das: Eine sorgfältige Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung des chinesischen Rechts und die Wahl geeigneter Streitbeilegungsmechanismen sind heute effektiver denn je.

Personal und Sozialversicherung

Der Faktor Mensch ist entscheidend. Auch im Personalwesen hat sich die Praxis angeglichen. Die Rekrutierung von Fach- und Führungskräften unterliegt für FIEs keinen speziellen Beschränkungen mehr. Sie können auf dem gesamten chinesischen Arbeitsmarkt nach Talenten suchen und diese mit wettbewerbsfähigen Paketen anwerben. Umgekehrt unterliegen ausländische Arbeitnehmer in China zunehmend den gleichen Visum- und Arbeitserlaubnisverfahren wie chinesische Staatsangehörige, die im Ausland arbeiten möchten – ein System, das professionalisiert wird. Der zentrale Bereich der Gleichbehandlung ist jedoch die Sozialversicherung. FIEs sind gesetzlich verpflichtet, für ihre lokalen Mitarbeiter die fünf standardmäßigen Sozialversicherungsfonds (Rente, Medizin, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfall, Mutterschaft) und den Wohnungsfonds („Gongjijin“) in voller Höhe und zu den lokalen Standards abzuführen. Es gibt hier keine Sonderregelungen mehr.

Grundsatz der Inländergleichbehandlung für ausländische Investoren in China

In der Praxis ist dies einer der administrativ anspruchsvollsten und am häufigsten überprüften Bereiche. Die Beiträge sind oft ein erheblicher Kostenfaktor. Ich habe Fälle erlebt, in denen Unternehmen aus Unkenntnis oder in der (falschen) Annahme, als FIE Sonderregeln in Anspruch nehmen zu können, die Beiträge nicht korrekt berechnet haben – mit teuren Nachzahlungen, Strafen und Reputationsschäden zur Folge. Die Gleichbehandlung bedeutet hier vor allem eine strikte und korrekte Compliance. Unsere Beratung zielt darauf ab, Unternehmen nicht nur rechtlich abzusichern, sondern auch durch optimierte Personalstrukturen und Gehaltsmodelle innerhalb des legalen Rahmens wettbewerbsfähig zu bleiben. Es ist ein Feld, in dem sich betriebswirtschaftliches und regulatorisches Know-how direkt verbinden.

## Zusammenfassung und Ausblick

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der „Grundsatz der Inländergleichbehandlung für ausländische Investoren in China“ kein abstraktes Ideal, sondern ein sich dynamisch entfaltender regulatorischer und praktischer Rahmen ist. Er durchdringt alle Phasen der Investition – vom Marktzugang über den operativen Betrieb und die Finanzierung bis hin zum Rechtsschutz und Personalmanagement. Das übergeordnete Ziel ist klar: die Schaffung eines einheitlichen, wettbewerbsorientierten und rechtsbasierten Marktes, der langfristiges, qualitativ hochwertiges Investment anzieht