Online-Bewertungsbetrug nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Als Steuerberater mit Sitz in China und langjähriger Begleiter ausländischer Unternehmen bei der Markterschließung hierzulande habe ich in den vergangenen zwölf Jahren viele Veränderungen im chinesischen Wettbewerbsrecht miterlebt. Besonders spannend – und für viele unserer Mandanten zunächst überraschend – ist die Entwicklung rund um das Thema Online-Bewertungen. Was in Europa oft als reine Plattformangelegenheit betrachtet wird, ist in China längst ein handfestes wettbewerbsrechtliches Thema. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, hat in der novellierten Fassung von 2017 und den darauffolgenden Auslegungen klare Leitplanken gesetzt. Wer heute in China online verkauft, muss verstehen, dass gefälschte Bewertungen nicht nur gegen Plattformregeln verstoßen, sondern auch empfindliche staatliche Sanktionen nach sich ziehen können.
Für Investoren, die gewohnt sind, auf Deutsch zu lesen, ist das Thema doppelt relevant. Erstens, weil der chinesische Markt ohne Online-Reputation kaum zugänglich ist. Zweitens, weil die rechtlichen Risiken im Bereich Bewertungsbetrug oft unterschätzt werden. In diesem Artikel möchte ich daher aus der Praxis heraus erklären, was Online-Bewertungsbetrug nach dem UWG genau bedeutet, welche Tatbestände relevant sind und wie Sie als ausländischer Investor oder Manager Ihr Unternehmen schützen können. Dabei greife ich auf konkrete Fälle aus unserer Kanzlei zurück, verändere aber Namen und Details, um die Vertraulichkeit zu wahren.
Bevor wir in die Details einsteigen, ein kurzer Hintergrund: Das chinesische UWG verbietet seit jeher irreführende und unlautere Wettbewerbspraktiken. Mit der Digitalisierung hat der Gesetzgeber den Anwendungsbereich auf Online-Handlungen ausgeweitet. Artikel 8 des UWG etwa verbietet falsche oder irreführende geschäftliche Angaben, wozu auch gefälschte Nutzerbewertungen zählen. Ergänzt wird dies durch die E-Commerce-Gesetze und die Regelungen der staatlichen Marktaufsichtsbehörde SAMR. In der Praxis bedeutet das: Wer Bewertungen manipuliert, riskiert Bußgelder, Rufschädigung und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Für Investoren ist es daher essenziell, nicht nur auf die Plattform-Compliance zu achten, sondern auch die wettbewerbsrechtliche Dimension im Blick zu behalten.
Gesetzliche Grundlagen im UWG
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb der Volksrepublik China wurde 1993 erlassen und 2017 umfassend novelliert. Die für Online-Bewertungen zentrale Norm ist Artikel 8, der irreführende geschäftliche Angaben untersagt. Dazu gehören ausdrücklich auch falsche oder missverständliche Informationen über den Ruf eines Unternehmens, seiner Produkte oder Dienstleistungen. In der Auslegung durch die SAMR und die Gerichte fallen darunter nicht nur klassische Werbeaussagen, sondern auch Nutzerbewertungen, Sterne-Ratings und Erfahrungsberichte, sofern sie vom Unternehmen selbst stammen oder von ihm gesteuert wurden. Entscheidend ist die Zurechenbarkeit: Wer Bewertungen kauft, tauscht oder durch Gegenleistungen beeinflusst, handelt unlauter.
Ein zweiter wichtiger Aspekt ist Artikel 11 des UWG, der die Herabsetzung von Wettbewerbern verbietet. In der Praxis kommt das häufig vor, wenn Unternehmen negative Bewertungen für Konkurrenzprodukte kaufen oder selbst verfassen. Ich erinnere mich an einen Fall aus dem Jahr 2020, in dem ein deutscher Maschinenbauer in Jiangsu feststellen musste, dass ein lokaler Wettbewerber systematisch Ein-Sterne-Bewertungen auf dessen Tmall-Shop platziert hatte. Die Bewertungen waren zwar sprachlich holprig, aber für potenzielle Kunden verheerend. Der Fall landete schließlich bei der SAMR und führte zu einer Geldstrafe gegen den Wettbewerber. Für unseren Mandanten war der Imageschaden dennoch enorm – ein Beleg dafür, dass Prävention wichtiger ist als nachträgliche Rechtsverfolgung.
Drittens ist Artikel 12 des UWG relevant, der die Behinderung von Wettbewerbern durch technische Mittel verbietet. Dazu zählen auch automatisierte Bewertungssysteme oder der Einsatz von Bots zur Generierung gefälschter Rezensionen. Die Gerichte haben in mehreren Fällen entschieden, dass solche Praktiken nicht nur wettbewerbswidrig, sondern auch geeignet sind, den Markt insgesamt zu verzerren. Für ausländische Investoren bedeutet das: Wer in China online verkauft, muss sicherstellen, dass weder eigene Mitarbeiter noch beauftragte Agenturen solche Methoden anwenden. Andernfalls drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
Ein vierter Aspekt betrifft die Beweislast. Anders als im deutschen Recht liegt die Beweislast im chinesischen Wettbewerbsrecht oft beim Kläger. Das macht es für betroffene Unternehmen schwierig, Bewertungsbetrug nachzuweisen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die SAMR und die Gerichte zunehmend auf Indizienbeweise zurückgreifen. Dazu gehören auffällige Muster in den Bewertungszeitpunkten, identische Formulierungen oder plötzliche Bewertungsschübe. Ich habe Mandanten geraten, solche Muster systematisch zu dokumentieren – ein Tipp, der sich in mehreren Verfahren ausgezahlt hat.
Formen des Bewertungsbetrugs
Online-Bewertungsbetrug kennt viele Erscheinungsformen. Die offensichtlichste ist der Kauf von positiven Bewertungen. Dabei engagieren Unternehmen sogenannte „Bewertungsdienstleister“, die gegen Gebühr eine bestimmte Anzahl von Fünf-Sterne-Bewertungen liefern. Diese Dienstleister nutzen entweder echte Nutzerkonten oder sogenannte „Sockenpuppen“ – also gefälschte Profile. Nach chinesischem Recht ist bereits die Beauftragung solcher Dienstleistungen unlauter, selbst wenn das Unternehmen die Bewertungen nicht selbst verfasst hat. Die bloße Kenntnis und Duldung reicht aus, um eine wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit zu begründen.
Eine zweite Form ist der Bewertungstausch. Dabei schreiben sich Unternehmen gegenseitig positive Bewertungen, oft über Zwischenhändler oder in geschlossenen Gruppen. Was harmlos klingt, ist rechtlich höchst problematisch, weil es den Wettbewerb verfälscht und Verbraucher irreführt. In einem Fall, den wir 2021 begleitet haben, hatte ein Kosmetikunternehmen aus Hamburg in China mit einem lokalen Partner vereinbart, sich gegenseitig auf JD.com zu bewerten. Die SAMR stufte dies als gemeinschaftlichen Verstoß gegen Artikel 8 UWG ein und verhängte gegen beide Unternehmen Bußgelder. Für unseren Mandanten war besonders ärgerlich, dass die Vereinbarung mündlich getroffen worden war – ein Beweis für die Notwendigkeit schriftlicher Compliance-Richtlinien.
Drittens gibt es den Bereich der negativen Bewertungen für Wettbewerber. Hierbei werden gezielt schlechte Bewertungen platziert, um die Reputation eines Konkurrenten zu schädigen. Dies kann sowohl durch eigene Mitarbeiter als auch durch beauftragte Dienstleister geschehen. Rechtlich fällt dies unter Artikel 11 UWG, der die Herabsetzung von Wettbewerbern verbietet. Besonders perfide ist diese Methode, weil sie oft schwer nachweisbar ist und gleichzeitig großen Schaden anrichtet. Ich rate Mandanten daher, nicht nur die eigenen Bewertungen zu monitoren, sondern auch die der wichtigsten Wettbewerber – Veränderungen können frühzeitig auf unlautere Praktiken hinweisen.
Eine vierte Form ist die Manipulation von Bewertungsportalen selbst. Dazu gehört das Ausnutzen von Systemfehlern, das Hacken von Konten oder das Einschleusen von gefälschten Bewertungen über API-Schnittstellen. Diese Methoden sind technisch anspruchsvoll, aber die rechtlichen Konsequenzen sind gravierend. Neben dem UWG kommen hier auch das Cybersicherheitsgesetz und das Strafrecht zur Anwendung. In einem Fall aus dem Jahr 2022 hatte ein Technologieunternehmen aus Shenzhen systematisch Bewertungen auf einer großen Plattform manipuliert, indem es die API-Schwachstelle eines Drittanbieters nutzte. Die Folge waren nicht nur Bußgelder, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen gegen die Geschäftsführung.
Sanktionen und Durchsetzung
Die Sanktionen für Online-Bewertungsbetrug nach dem UWG sind empfindlich. Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder zwischen 10.000 und 3 Millionen RMB verhängt werden. In besonders schweren Fällen, etwa bei wiederholten Verstößen oder großer Marktauswirkung, sind auch höhere Strafen möglich. Dabei handelt es sich nicht um bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern um wettbewerbsrechtliche Verstöße, die auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können. Für ausländische Investoren bedeutet das: Ein einmaliger Fehler kann teuer werden und die Marktposition nachhaltig schädigen.
Die Durchsetzung liegt primär bei der SAMR und ihren lokalen Ablegern. Diese Behörden haben in den vergangenen Jahren ihre Aktivitäten im Online-Bereich deutlich verstärkt. Allein im Jahr 2022 wurden landesweit über 2.000 Verfahren wegen Bewertungsbetrugs eingeleitet. Die Behörden arbeiten dabei zunehmend mit KI-gestützten Analysetools, um auffällige Muster zu erkennen. Für Unternehmen bedeutet das: Die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Wer glaubt, im Verborgenen zu operieren, irrt sich.
Neben staatlichen Sanktionen gibt es auch zivilrechtliche Konsequenzen. Wettbewerber können Unterlassung und Schadensersatz verlangen. In der Praxis sind solche Klagen oft langwierig und teuer, aber sie können existenzbedrohend sein. Ich erinnere mich an einen Fall, in dem ein mittelständischer Hersteller aus Baden-Württemberg von einem chinesischen Wettbewerber auf 5 Millionen RMB Schadensersatz verklagt wurde, weil er gefälschte Bewertungen nicht unterbunden hatte. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, aber der Imageschaden war erheblich. Mein Rat: Investieren Sie lieber in Prävention als in teure Rechtsstreitigkeiten.
Ein weiterer Aspekt ist die plattformseitige Durchsetzung. Große Plattformen wie Tmall, JD.com und Pinduoduo haben eigene Regeln gegen Bewertungsbetrug. Verstöße führen zu Sanktionen wie Shop-Schließung, Bewertungslöschung oder dauerhafter Sperre. Diese Maßnahmen sind oft schneller und härter als staatliche Sanktionen. Für ausländische Investoren ist es daher wichtig, nicht nur die gesetzlichen, sondern auch die plattformspezifischen Regeln genau zu kennen. Ich empfehle, vor jedem Markteintritt ein Compliance-Handbuch zu erstellen, das beide Ebenen abdeckt.
Compliance-Maßnahmen für Unternehmen
Was können Unternehmen tun, um sich vor den Risiken von Online-Bewertungsbetrug zu schützen? Der erste Schritt ist eine klare Compliance-Richtlinie. Darin sollte ausdrücklich festgehalten werden, dass weder Mitarbeiter noch beauftragte Agenturen gefälschte Bewertungen erstellen, kaufen oder verbreiten dürfen. Wichtig ist, dass diese Richtlinie nicht nur auf dem Papier steht, sondern gelebt wird – etwa durch regelmäßige Schulungen und klare Sanktionen bei Verstößen. In unserer Kanzlei haben wir für mehrere Mandanten solche Richtlinien erstellt und die Erfahrung gemacht, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch kulturell wirken.
Der zweite Schritt ist die technische Überwachung. Unternehmen sollten Systeme einsetzen, die Bewertungen auf Auffälligkeiten prüfen. Dazu gehören plötzliche Bewertungsschübe, identische Formulierungen oder Bewertungen von Konten, die erst kurz zuvor erstellt wurden. Solche Frühwarnsysteme helfen, Probleme zu erkennen, bevor sie eskalieren. Ich habe einem Mandanten geholfen, ein solches System einzuführen – die Investition hat sich innerhalb weniger Monate amortisiert, weil dadurch ein drohender Bußgeldbescheid abgewendet werden konnte.
Der dritte Schritt ist die vertragliche Absicherung. Wer mit Agenturen oder Dienstleistern zusammenarbeitet, sollte klare Vertragsklauseln einbauen, die Bewertungsbetrug verbieten und Sanktionen vorsehen. Dabei ist es wichtig, nicht nur auf die Plattformregeln zu verweisen, sondern auch auf das UWG und die möglichen Konsequenzen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass solche Klauseln abschreckend wirken und das Risiko von Verstößen deutlich senken. Ich rate zudem, regelmäßige Audits durchzuführen, um die Einhaltung zu überprüfen.
Ein vierter Schritt ist die Schulung der Mitarbeiter. Viele Verstöße geschehen aus Unwissenheit oder Zeitdruck. Wenn Mitarbeiter wissen, welche rechtlichen Risiken bestehen und wie sie sich verhalten sollen, sinkt die Wahrscheinlichkeit von Fehlern. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass interaktive Schulungen mit Fallbeispielen besonders effektiv sind. Dabei sollten auch die Konsequenzen für das Unternehmen und die einzelne Person deutlich gemacht werden. Ein Mandant aus dem Automobilzuliefererbereich hat nach einer solchen Schulung die Zahl der Beschwerden über gefälschte Bewertungen um über 80 Prozent reduziert.
Haftung und Verantwortlichkeit
Die Frage der Haftung ist im chinesischen Wettbewerbsrecht nicht immer eindeutig. Grundsätzlich haftet das Unternehmen als juristische Person für Verstöße seiner Mitarbeiter und Beauftragten. Das bedeutet: Selbst wenn ein einzelner Mitarbeiter eigenmächtig handelt, kann das Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden. In der Praxis führt das oft zu erheblichen Bußgeldern und Reputationsschäden. Für ausländische Investoren ist es daher wichtig, klare Verantwortlichkeiten und Berichtswege zu definieren.
Daneben können auch natürliche Personen haftbar sein. Geschäftsführer, Compliance-Beauftragte oder Marketingleiter können persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Verstöße wissentlich dulden oder fördern. In besonders schweren Fällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen Betrugs oder wettbewerbswidriger Handlungen. Ich habe einen Fall begleitet, in dem der Marketingleiter eines Unternehmens persönlich haftbar gemacht wurde, weil er gefälschte Bewertungen in Auftrag gegeben hatte. Das Ergebnis war eine Geldstrafe und ein Berufsverbot für mehrere Jahre.
Ein dritter Aspekt ist die Haftung von Plattformen. Diese sind nach chinesischem Recht verpflichtet, gegen Bewertungsbetrug vorzugehen. Tun sie das nicht, können sie selbst haftbar gemacht werden. Für Unternehmen bedeutet das: Die Plattform ist kein rechtsfreier Raum, sondern ein Akteur mit eigenen Pflichten. In der Praxis hat sich gezeigt, dass Plattformen zunehmend kooperieren, um Betrug zu bekämpfen. Dennoch bleibt die Eigenverantwortung der Unternehmen bestehen.
Schließlich gibt es die Frage der kollektiven Haftung. Wenn mehrere Unternehmen gemeinsam Bewertungsbetrug begehen, haften sie als Mittäter. Das ist besonders in Branchen relevant, in denen Kooperationen üblich sind. Ich rate Mandanten, bei gemeinsamen Marketingaktionen stets die wettbewerbsrechtlichen Grenzen zu prüfen. Ein Fall aus der Lebensmittelbranche zeigt, wie schnell eine harmlose Kooperation zu einem wettbewerbsrechtlichen Problem werden kann.
Praktische Erfahrungen und Fallstricke
Aus unserer täglichen Arbeit mit ausländischen Investoren wissen wir, dass viele Fallstricke erst im Nachhinein erkannt werden. Ein häufiges Problem ist die kulturelle Differenz. In China ist es üblich, Bewertungen als Teil des Marketings zu betrachten. Was in Europa als unlauter gilt, wird in China oft als cleverer Schachzug gesehen. Diese Einstellung kann dazu führen, dass Unternehmen Risiken unterschätzen. Ich habe mehrfach erlebt, dass Manager aus Deutschland oder der Schweiz überrascht waren, als sie erfuhren, dass bestimmte Praktiken in China illegal sind.
Ein weiterer Fallstrick ist die Sprache. Viele ausländische Investoren verlassen sich auf lokale Agenturen, ohne deren Methoden genau zu prüfen. Dabei ist es wichtig, nicht nur auf das Ergebnis zu schauen, sondern auch auf den Weg. Ich erinnere mich an einen Mandanten, der einen lokalen Marketingdienstleister beauftragte und später feststellte, dass dieser gefälschte Bewertungen verwendete. Der Mandant haftete dennoch, weil er die Verantwortung nicht delegieren konnte. Mein Rat: Prüfen Sie Ihre Dienstleister genau und lassen Sie sich regelmäßig Berichte vorlegen.
Ein dritter Fallstrick ist die fehlende Dokumentation. Im Streitfall entscheidet oft die Beweisbarkeit. Unternehmen, die keine klaren Aufzeichnungen über Bewertungen, Verträge und Schulungen haben, stehen schlechter da. Ich empfehle, alle relevanten Informationen systematisch zu erfassen und für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. In einem Verfahren konnte ein Mandant durch lückenlose Dokumentation nachweisen, dass er alles Zumutbare getan hatte, um Verstöße zu verhindern – das führte zu einem deutlich milderen Urteil.
Schließlich gibt es den Fallstrick der Untätigkeit. Viele Unternehmen reagieren erst, wenn es zu spät ist. Dabei wäre Prävention so viel einfacher. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Unternehmen, die frühzeitig in Compliance investieren, langfristig weniger Probleme haben. Das gilt besonders für den Online-Bereich, wo sich Regeln und Technologien schnell ändern. Wer heute nicht handelt, riskiert morgen empfindliche Strafen. Mein Appell: Nehmen Sie das Thema ernst, bevor es Sie einholt.
Zusammenfassende Einschätzung der Jiaxi Steuerberatung
Die Jiaxi Steuerberatung begleitet seit vielen Jahren ausländische Unternehmen bei ihrem Markteintritt in China. Aus unserer Erfahrung ist Online-Bewertungsbetrug nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ein Thema, das unterschätzt wird. Viele Investoren konzentrieren sich auf Steuern und Gesellschaftsrecht, vernachlässigen aber die wettbewerbsrechtlichen Risiken im Online-Bereich. Dabei sind die Sanktionen empfindlich und die Durchsetzung wird immer strenger. Wir raten unseren Mandanten daher, Bewertungsmanagement nicht als reine Marketingaufgabe zu sehen, sondern als Compliance-Thema. Dazu gehören klare Richtlinien, technische Überwachung, vertragliche Absicherung und regelmäßige Schulungen. Wer diese Maßnahmen umsetzt, kann nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Kunden stärken. Besonders wichtig ist die Sensibilisierung der lokalen Teams. Oft sind es einzelne Mitarbeiter, die aus Unwissenheit oder Druck Fehler machen. Hier hilft nur konsequente Aufklärung und klare Kommunikation. Unsere Erfahrung zeigt: Unternehmen, die frühzeitig in Prävention investieren, sparen später Kosten und Ärger. Wir empfehlen daher, das Thema Online-Bewertungsbetrug in jede Due-Diligence-Prüfung und jedes Compliance-Handbuch aufzunehmen. Nur so sind Investoren auf der sicheren Seite.